Antrag zur Feststellung GdB bei Lipödem

Wofür steht „GdB“ und was bedeutet er?

Der Begriff GdB steht für „Grad der Behinderung“. Er beschreibt, wie stark deine gesundheitlichen Einschränkungen im Alltag sind. Der GdB wird in Zahlen von 20 bis 100 angegeben – je höher die Zahl, desto größer die Beeinträchtigung.

Tipps zu Antrag zur Feststellung des GdB bei Lipödem

Beim Lipödem geht es dabei nicht nur um die Schmerzen oder die sichtbaren Veränderungen, sondern auch darum, wie sehr dich die Erkrankung im täglichen Leben einschränkt. Starke Schwellungen, Druck- und Berührungsschmerzen oder Probleme bei der Bewegung können den GdB beeinflussen.

Ein anerkannter GdB bringt dir keine „Benachteiligung“, sondern eröffnet dir verschiedene Vorteile:

  • Steuerliche Entlastung: Du kannst einen Pauschbetrag bei deiner Steuer geltend machen.
  • Zusatzurlaub: Ab einem GdB von 50 hast du Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.
  • Kündigungsschutz: Als schwerbehinderter Mensch genießt du einen besonderen Schutz am Arbeitsplatz.
  • Vergünstigungen im Alltag: Ermäßigungen im Nahverkehr, bei Eintrittspreisen oder Parkausweise sind möglich.

Kurz gesagt: Der GdB ist ein offizielles Maß, das dir nicht nur Klarheit über deine Einschränkungen gibt, sondern dir auch konkrete Unterstützung und Entlastungen im Alltag sichern kann, wenn dich dein Lipödem spürbar einschränkt.

Antrag für Schwerbehindertenausweise in Viersen und Mönchengladbach

In Viersen und Mönchengladbach kannst du den Antrag für die Feststellung deines GdB sowie für deinen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt Mönchengladbach stellen.

Wir empfehlen dir den Antrag digital über die Seite des Versorgungsamtes zu stellen. Du hast so jederzeit die Möglichkeit dich über den Stand der Bearbeitung zu informieren. Alle Informationen zur digitalen Beantragung findest du hier: Versorgungsamt MG

Das solltest du vor der Beantragung zusammenstellen und griffbereit haben:

  • angeschlossener Drucker
  • deine Steuer-ID
  • Arztberichte zu deiner Lipödem-Diagnose
  • Arztberichte zu weiteren relevanten Erkrankungen z.B. Blutdruck, Lymphödem, Schmerztherapie, Diabetes, Adipositas, Insulinresistenz
  • unterstützende Schreiben deiner Ärzte
  • die Anschriften deiner behandelnden Ärzte

Die Feststellung des GdB ist da – was nun?

Wenn das Versorgungsamt deine Unterlagen gesichtet hat und bei deinen Ärzten Stellungnahmen eingeholt hat, wird dein GdB festgestellt und du erhältst ein entsprechendes Schreiben des Versorgungsamtes.

Bestenfalls bist du mit der Feststellung zufrieden und damit ist das Verfahren beendet bzw. es folgt noch die Erstellung deines Schwerbehindertenausweises. Denke daran, dass du deinen ggf. festgestellten Grad der Behinderung bei deiner Einkommenssteuererklärung angeben kannst. Das wirkt sich steuermindernd aus.

Widerspruch gegen die Feststellung einlegen

Bist du mit der Ablehnung oder der Höhe des festgestellten GdB nicht einverstanden, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Zur Einhaltung der Frist, reicht es, wenn du innerhalb der vier Wochen dem Versorgungsamt mitteilst, dass du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist und frist- und formgerecht widersprichst.

Beachte dabei folgendes:

  • Du musst innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Schreibens vom Versorgungsamt widersprechen.
  • Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen, z.B. per Brief oder Telefax, und von dir unterschrieben sein.  Ein Widerspruch in elektronischer Form z.B. einer E-Mail ist nur dann zulässig, wenn die E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.
  • Gib unbedingt dein Aktenzeichen mit an!
  • in deinem Widerspruchsschreiben sollte klar zum Ausdruck kommen, dass du gegen den Bescheid Widerspruch einlegst. 
  • Eine Begründung kannst du gleich mitsenden oder nachreichen.
  • Empfehlenswert ist der Versand des Briefs als Einschreiben mit Rückschein. Beim Telefax unbedingt eine Sendeprotokoll sichern.

Begründung des Widerspruchs

Eine genaue Begründung des Widerspruchs ist absolut empfehlenswert und sollte von dir persönlich formuliert werden. Gehe in dem Schreiben sehr konkret auf deine Einschränkungen im Alltag und die Auswirkungen des Lipödems auf deine Teilhabe am öffentlichen Leben ein. Auch den Einfluss auf deine Arbeitsfähigkeit solltest du konkret schildern. 

Optimal sind zusätzliche, neue ärztliche Unterlagen oder Gutachten, die deine Diagnose stützen und den bisherigen Bescheid entkräften. Sprich dazu auch mit deinem/n behandelnde/n Arzt /Ärzten und bitte sie um Unterstützung

Vor der Begründung kann es sinnvoll sein, Akteneinsicht zu beantragen, um die Gründe für die Entscheidung des Versorgungsamtes nachzuvollziehen. 

Bist du unsicher oder dein Fall ist komplex, solltest du dir rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt für Sozialrecht suchen. 

Ein Widerspruch kann übrigens jederzeit zurückgenommen werden.

👉 Du planst einen Widerspruch gegen deinen GdB-Bescheid einzulegen? Wir haben eine Liste mit hilfreichen Punkten zusammengestellt, die dir dabei weiterhelfen können. Wenn du die Übersicht benötigst, melde dich bitte bei uns unter shg-lily-leben@web.de

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