G-BA hat für die Liposuktion entschieden
Ab 2026 wird die Liposuktion für Lipödem-Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen als Kassenleistung anerkannt. Dazu gehören stabile Gewichtszunahme, spezifische BMI- und Taille-zu-Größe-Verhältnisse sowie eine fachärztliche Diagnose. Kritisch bleibt jedoch die unsichere Situation bezüglich der konservativen Therapie und der Voraussetzungen für die Liposuktion.
